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AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Huntemann Werbung Inh. Klaus Huntemann
(im folgendem Huntemann Werbung genannt)
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.


1. Angebote
Verträge kommen erst durch Ihre Bestellung und unsere schriftliche Auftragsbestätigung, oder wenn eine solche nicht vorliegt,
durch unsere Lieferung zustande.


2. Preise
Unsere Preise sind Nettopreise. Ab Lager Delmenhorst, ausschließlich Verkaufsverpackung gemäß der am Tage der Lieferung
jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


3.Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Bestellers. Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und
wirtschaftlich sinnvoll erscheint, nehmen wir nach Rücksprache Teillieferungen vor. Die Transport- und Verpackungs- und
Versicherungskosten werden verursachungsgerecht zugeordnet. Dies insbesondere, wenn die Lieferzeiten verschiedener
Produkte stark voneinander abweichen, damit Sie termingerecht Ihre Ware erhalten. Bei Lieferverzug besteht keine
Schadensersatzpflicht in Folge leichter Fahrlässigkeit, sondern nur in Folge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Die Einhaltung
unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Etwaige
Transportschäden müssen unverzüglich durch Tatbestandaufnahme gegenüber dem Transporteur festgestellt werden. Versandoder
Montagefertig gemeldete Ware, die vom Besteller innerhalb von 5 Werktagen nicht abgerufen wird, wird auf Kosten und
Gefahr des Bestellers eingelagert. Gleichzeitig erfolgt Rechnungsstellung.


4. Zahlung
Die Zahlung hat innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Teillieferungen können wir eine
anteilmäßige Zahlung gemäß vorangegangener Regelungen verlangen. Bei ungerechtfertigtem Zahlungsverzug sind wir berechtigt,
Verzugszinsen i. H. v. 10 % zu fordern und zwar ab dem ersten Tag des Verzuges. Ab der 2. Mahnung berechnen wir eine
Mahngebühr in Höhe von 5,00 €. Jede weitere Mahnung wird mit 10,00 € berechnet. Den Zeitpunkt der Berechnung behalten wir
uns vor. Fällige, nicht berechnete Mahngebühren der ersten Mahnung können bei erforderlicher zweiter Mahnung der dann fälligen
Mahngebühr hinzugerechnet werden. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens sind wir berechtigt, diesen geltend zu
machen. Ferner sind sämtliche Inkassokosten zu ersetzen.


5.Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum; darüber hinaus gilt der verlängerte und erweiterte
Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zum vollständigem Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung unser
Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Ware zurück zu nehmen und damit vom Vertrag
zurück zu treten.


6.Technische- und Preisänderungen
Technische Änderungen auf Grund von DIN bzw. Normänderungen sowie Preisänderungen behalten wir uns vor.
Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen für den
Besteller zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des
Bestellers. Soweit die Genehmigung durch Huntemann Werbung beschafft wird, ist dieser Vertreter des Bestellers. Die Kosten und
Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Besteller. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann Huntemann Werbung
die entstehenden Kosten zuzüglich 10 % der Auftragssumme verlangen.
Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.
Ist Huntemann Werbung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anweisungen gehalten, demontierte Teile zu
entsorgen, so hat der Besteller die zusätzlich entstehenden Entsorgungskosten auch dann zu tragen, wenn dieses nicht
ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder andere Vorschriften etwas anderes vorsehen.


7. Montage
bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden
können.
In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch
entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umstände, Verzögerungen eintreten und zusätzlicher Arbeitsaufwand
erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers.
Evtl. erforderliche Fremdleistungen (s. o. Ziffer 7, Abs. b) können von Huntemann Werbung auf Rechnung des Bestellers in Auftrag
gegeben werden.


8. Sonderanfertigungen
Sonderanfertigungen nach Angaben des Bestellers sind schriftlich festzuhalten. Die Einhaltung etwaiger Vorschriften wird von uns
nicht geprüft. Für Druckerzeugnisse gilt die in der Druckindustrie übliche Klausel: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der
bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Der Besteller haftet allein, wenn durch
die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller hält Huntemann Werbung
von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei. Die von uns zur Herstellung der Sonderanfertigung
eingesetzten Filme, Schablonen, Lithographien, Stanzwerkzeuge, Entwürfe und Digitalisierungen bleiben, auch wenn Sie dem
Besteller gesondert, vollständig oder anteilig berechnet werden, Eigentum der Firma Huntemann Werbung und werden nicht
ausgeliefert. Es besteht für Huntemann Werbung keinerlei Verpflichtung, diese Werkzeuge länger als 24 Monate aufzubewahren.


9. Korrekturen und Entwürfe
Grundlage für die Produktion von Schildern, Werbeanlagen und sonstigen Erzeugnissen in Sonderanfertigung ist der vom
Besteller unterzeichnete Korrekturabzug. Entwurfsarbeiten und Korrekturabzüge auf Kundenwunsch können nach Aufwand in
Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages. Die Angebote und Entwürfe dürfen Dritten,
insbesondere Mitbewerbern nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei
Nichtannahme des Angebotes sind sie unverzüglich zurückzugeben.


10. Gewährleistung
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind uns unmittelbar, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der
Lieferung anzuzeigen. In diesen Fällen werden bei Rücklieferung Transportkosten von uns gutgeschrieben. Versteckte Mängel sind
innerhalb von 5 Tagen nach Feststellung spätestens aber bis zum Ablauf von 6 Monaten seit Lieferung anzuzeigen. Bei
fristgerechten und berechtigten Rügen leistet Huntemann Werbung nach Wahl kostenlosen Ersatz oder bessert nach. Ist ein
Mangel weder durch Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung zu beheben oder ist Huntemann Werbung nach Aufforderung
dazu nicht bereit, kann der Besteller die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurück treten. Weitere
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit Huntemann Werbung nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Kaufsache, auch für Ansprüche auf
Ersatz von Mängelfolgeschäden.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Delmenhorst. Sofern innerhalb einer Woche nach der ersten Bestellung keine Einwände zu
diesen Bedingungen schriftlich erfolgt sind, gelten diese Bedingungen als vereinbart für sämtliche folgenden Bestellungen.


12. Salvatorische Klausel
Sollten Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit des Vertrages
und der übrigen Klauseln nicht.
Stand: Dezember 2009


Impressum:
Huntemann Werbung, Inh. Klaus Huntemann e.K. • Bremer Straße 70 • 27749 Delmenhorst • Tel. 04221 915841 • Fax. 04221 915843 •
mail@schilderland.de


Zusatz AGBs Huntemann Werbung
Einwilligung zur Veröffentlichung von Referenzabbildungen.
Mit Ihrem Auftrag an uns, erklären Sie gegenüber der Firma Huntemann Werbung,
Ihre Einwilligung zur Veröffentlichung von Referenzabbildungen, also Abbildungen
von Produkten die im Zuge einer Auftragserteilung in unserem Hause entstehen.
Diese Referenzabbildungen beziehen sich auf Produkte, die von unseren Kunden
sprich Auftraggebern zum Zwecke der Eigenwerbung erstellt werden und
im Rahmen ihrer Zweckzuführung für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Unsere Nutzung dieser Referenzabbildungen dienen der Veranschaulichung
unseres Leistungsspektrums im Rahmen unserer Dienstleistung.
Genutzt werden diese Referenzabbildungen in Form von Lichtbildern oder Grafiken,
für Öffentlichkeitsarbeit - unter anderem Publikationen für den
Internetauftritt.
Es werden ausschließlich Produkte von Firmenkunden einbezogen.
Privatkunden sind in diesem Zusammenhang ausgenommen. Produkte die aus
einem Privatkundenauftrag entstehen werden von uns nicht für unsere
Öffentlichkeitsarbeit verwandt.
Sollten im Rahmen, und entgegen unserer Bemühungen, Produkte von Privatkunden
als Teil einer Referenzabbildung von Firmenkunden bzw. auch nur anteilig zu sehen sein, geschieht dies unwissentlich und nicht absichtlich.
Bitte achten Sie als betroffener Privatkunde auf die Möglichkeit
der eindeutigen Zuordnung bzw. auf die Prominenz innerhalb der Gesamtdarstellung.
Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme.
Derartige Referenzabbildungen werden gerne umgehend von uns entfernt.
Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass wie beschrieben
Abbildungen entstehen oder verwendet werden, teilen Sie dies bitte bei
Auftragserteilung bzw. Produktionsfreigabe schriftlich mit.
Zu diesem Zweck erhalten Sie von uns eine Schriftliche Vorlage.
Bei telefonischer Freigabe, telefonische Freigabe kann nur in Verbindung mit der Schriftform erfolgen.
Ein formloser Text ohne Vorlage genügt, aus dem eindeutig hervor geht dass Sie uns die
Einwilligung zur Veröffentlichung von Referenzabbildungen geben.
Rechtlich wirksam sind an dieser Stelle E-Mails und Briefe.
Ihr Team von Huntemann Werbung

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